Achtung! Scheckfälschungen häufen sich

Aktuell häufen sich leider die Fälle, in denen - zur Gutschrift auf das Konto eingereichte - Auslandsschecks von den ausländischen Banken unbezahlt zurückkommen. Rückgabegrund ist in fast allen Fällen: Scheckfälschung!

Hintergrund zu den Geschäften sind fast immer Verkäufe von Waren im Internet (z. B. ebay, autoscout, etc.). Auffällig ist, dass es sich um sog. Bankschecks (Aussteller i. d. R. eine Bank im Ausland) handelt und der Scheckbetrag meist weit über dem tatsächlich verhandelten Kaufpreis liegt.
Beispiel: Verkauf von Waren im Wert von EUR 50,00 / Scheckbetrag EUR 3.000,00

Dieser Ablauf ist oft Grundlage für einen bevorstehenden Betrugsversuch! In der Regel läuft dieser nach folgendem Schema ab:

  • Der Käufer wartet darauf, dass der Verkäufer mit dem Hinweis auf den zu hohen Scheckbetrag Kontakt aufnimmt. Manchmal meldet sich aber auch der Käufer von sich aus.
  • Daraufhin wird der Verkäufer gebeten, den überzahlten Betrag weiter zu transferieren (z. B. per Western Union). Meist darf der Verkäufer für die ihm entstandenen "Unannehmlichkeiten" inkl. der Bankgebühren einen extra Betrag einbehalten.
  • Die verkaufte Ware wird vom Verkäufer an eine vom Käufer angegebene Adresse verschickt.
  • Der eingereichte Scheck mit dem zu hohen Betrag wird von der bezogenen Bank nicht eingelöst, da der Scheck komplett gefälscht wurde.

Fazit: Sie sind das überwiesene Geld und die verkaufte Ware los. Zudem fallen bei einer Nichteinlösung von Schecks weitere Gebühren zu Ihren Lasten an.

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Norbert Weinfurtner-Wild